Von Bulk Payments bis zur Zahlungsempfängerbestätigung: Die EU-Verordnung zu Instant Payments bietet für Treasurer auch abseits von Echtzeitüberweisungen neue Chancen.
Neue Regulierung ab 2025
Bankdienstleistungen sind dank Digitalisierung zunehmend rund um die Uhr und sofort verfügbar. Mit der im April 2024 in Kraft getretenen EU-Verordnung zu Instant Payments hat die Europäische Union (EU) darauf reagiert und treibt die flächendeckende Einführung von Sepa-Echtzeittransaktionen für Unternehmen und Verbraucher voran.
Die neue Regulierung verpflichtet Banken, ab Januar 2025 den Empfang und ab Oktober 2025 den Versand von Echtzeitüberweisungen in Euro zu ermöglichen. Die Kosten für die Vorgänge dürfen dabei nicht höher sein als bei herkömmlichen Sepa-Transaktionen. Für Treasurer und Firmenkunden birgt die neue Verordnung sowohl Chancen als auch Herausforderungen. Denn neben der Pflicht zu Instant Payments enthält das neue Regelwerk Vorgaben zur Annahme von Massenzahlungen, sogenannten Bulks. Zudem definiert die Verordnung ein neues Instrument zur Vermeidung von Betrug in Form der Verification of Payee (VOP), auch Zahlungsempfängerbestätigung genannt.
Gehälter in Echtzeit zahlen
Durch die Regelung zur Annahme von Bulks lassen sich zukünftig auch Lieferanten- oder Gehaltszahlungen in Echtzeit abwickeln: Die Massenzahlungen müssen dabei von den Banken unmittelbar in einzelne Zahlungsaufträge an die Zahlungsempfänger umgewandelt werden, bei gleichzeitigem Wegfall der Betragsobergrenze pro Zahlung.
Aufgrund der neuen Zahlungsempfängerbestätigung sind Banken darüber hinaus dazu verpflichtet, für jede Überweisung – und diese Regulierung gilt auch für klassische Sepa-Überweisungen – einen Abgleich der internationalen Kontonummer (Iban) und des Namens des Empfängers durchzuführen. Nach einer Anfrage an das Empfängerinstitut wird der Auftraggeber nach einem Ampelsystem darüber informiert, ob Iban und Empfängername eine vollständige, eine teilweise oder keine Übereinstimmung aufweisen. Für Unternehmen geht damit ein verbesserter Schutz vor Betrugsmaschen wie dem CEO Fraud oder dem Authorised Push Payment Fraud einher.
Zahlungsdaten vorab prüfen
Gerade im Zusammenhang mit Bulks dürfte diese Zahlungsempfängerbestätigung Unternehmen jedoch vor Herausforderungen stellen. Hier könnte es schnell zu Hunderten von negativen Rückmeldungen kommen, die eine Zahlungsausführung verzögern. Viele Banken bieten Unternehmenskunden daher an, ihre Zahlungsdaten vorab zu prüfen. Gleichzeitig enthält die Verordnung eine Möglichkeit für Treasurer, die VOP für (Bulk-)Aufträge zu deaktivieren. Für eingehende Gelder müssen Firmen dann sicherstellen, dass dem Auftraggeber die korrekten Daten vorliegen.
Ein Vorteil der EU-Verordnung zu Instant Payments dürfte für Treasurer jedoch in der gestiegenen Kosteneffizienz liegen. Mit Echtzeittransaktionen bietet sich ihnen die Chance, jederzeit die Liquidität ihres Unternehmens sekundengenau zu steuern und somit Kosten zu senken. Um diese Vorteile voll ausschöpfen zu können, ist jedoch eine enge Zusammenarbeit mit Banken unerlässlich. Themen wie die Verarbeitung von Bulks oder die VOP machen eine intensive Abstimmung nötig. Dann jedoch bieten sich dem Treasury neben den Herausforderungen auch große Chancen.