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Wholesale Banking

Instant Payments fristen in der EU immer noch ein Schattendasein. Besonders Unternehmen mit starkem Osteuropageschäft sollten sich mit Echtzeitzahlungen beschäftigen.

Echtzeitzahlungen, oder Instant Payments, sind in der Europäischen Union seit der Einführung des EU-Standards Sepa Instant Paymets (SCTInst) im Jahr 2017 technisch möglich. Eine Wachstumsstory ist das Thema bislang aber nicht: Gerade einmal 11 Prozent der Überweisungen in der EU wurden Anfang 2022 in Echtzeit abgewickelt. In Staaten wie Indien oder Brasilien liegt die Quote bei rund 90 Prozent.
Schätzungen zufolge bieten derzeit nur rund 50 Prozent der Banken in der EU die Möglichkeit der Echtzeitzahlung überhaupt an. Die EU-Kommission will Instant Payments bis 2024 zum Standard zu machen und hat einen entsprechenden Gesetzesvorschlag vorgelegt, der Banken unter anderem dazu verpflichtet, Echtzeitzahlungen anzubieten.

Wenig Anklang

In den Unternehmen finden Instant Payments bislang wenig Anklang, da Echtzeitzahlungen dort erst dann einen spürbaren Mehrwert liefern, wenn die Nachfolgeprozesse, etwa das Treasury oder der Warenversand, entsprechend schnell reagieren können. Das aber erfordert eine teils aufwendige Anpassung der Systeme und Abläufe – was viele Unternehmen noch scheuen.
Besonders für deutsche Unternehmen mit einem starken Osteuropageschäft ist es aber durchaus sinnvoll, sich die Frage nach der Integration von Instant Payments in die Treasury-Prozesse zu stellen. Denn während es in der Euro-Zone eher schleppend vorangeht, ist man vor allem in den Nicht-Euro-Währungsräumen in Osteuropa weiter. So etwa in Polen: Bereits seit 2012 bieten mit Express Elixir und Bluecash gleich zwei Dienstleister polnischen Banken Instant-Payment-Services auf Złoty-Basis an. Polen ist damit im internationalen Vergleich ein Vorreiter bei Echtzeitzahlungen. In Rumänien ging 2019 mit Transfond der Betreiber des dortigen Instant-Payment-Netzes an den Start. Heute bieten zehn Banken Echtzeitüberweisungen an.

Instant Payments in Ungarn

Und auch Ungarn hat im März 2020 ein Instant-Payment-System auf den Weg gebracht. Wie in Polen und Rumänien, so fungiert auch in Ungarn die Zentralbank als Treuhänder und Aufsichtsgremium. Mit der Implementierung wurde es für Banken in Ungarn verpflichtend, Instant-Payment-Dienstleistungen anzubieten. Erfüllen Zahlungen die notwendigen Voraussetzungen, werden sie automatisch in Echtzeit abgewickelt.
Die Ungarische Zentralbank treibt gleichzeitig auch andere Zahlungsverkehrsdienstleistungen wie Request to Pay voran. Banken in Ungarn sind von 2024 an dazu verpflichtet, dieses Bezahlverfahren anzubieten. Vor allem für Unternehmen, die viele Rechnungen ausstellen, wie etwa Energieversorger oder Telekommunikationsanbieter, vereinfacht Request to Pay in Verbindung mit Instant Payments die Prozesse, so dass mittelfristig andere Zahlungsinstrumente wie das Lastschriftverfahren abgelöst werden könnten. Diese Dienstleistungen sind bislang auf den jeweiligen lokalen Währungsraum beschränkt und nicht mit den EU-SCTInst verknüpft. Über kurz oder lang dürften Unternehmen in der Region aber auch von ihren deutschen Geschäftspartnern Echtzeitzahlungen erwarten.
Die deutschen Unternehmen sollten im Treasury deshalb den Blick über den Euro-Währungsraum hinaus richten. Das ist herausfordernd, denn oft sind die erforderlichen Formulare nur in der jeweiligen Landessprache verfasst. Aber je stärker die Akzeptanz von Instant Payments und Request to Pay in den jeweiligen Märkten wächst, desto wichtiger wird es werden, auch die lokalen Payment-Systeme, etwa mit einer Partnerbank vor Ort, bedienen zu können.